Autos aus Ungarn
Auf CARSWAP findest du Gebrauchtwagen, die in Ungarn zum Verkauf stehen, mit Preisangabe auch in Euro. Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union, deshalb fällt kein Zoll an; in Österreich zahlst du die NoVA und die Gebühren für die Zulassung.
Bei jedem Inserat aus Ungarn findest du einen NoVA-Rechner und die übrigen Kosten der Einfuhr nach Österreich.
Was kostet die Einfuhr eines Autos aus Ungarn nach Österreich?
- NoVAEs gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der EU; bei Gebrauchtwagen werden Malus und Abzugsposten nach dem Alter aliquotiert. Elektro- und Wasserstoffautos sind befreit.
- je nach CO₂-Wert
- Eintragung in die GenehmigungsdatenbankBeim Generalimporteur bis 180 €, bei der Landesprüfstelle z. B. 130 €.
- € 130–€ 180
- § 57a-Begutachtung („Pickerl“)Für Autos ab 3 Jahren; Preis je nach Begutachtungsstelle.
- € 60–€ 157
- Zulassung
- € 270
- Zoll
- € 0
- ErwerbsteuerNur bei einem Neufahrzeug: höchstens 6.000 km Laufleistung oder höchstens 6 Monate seit der Erstzulassung.
- 20 %
Ohne NoVA kostet die Einfuhr also etwa € 400–€ 607. Unverbindliche Schätzung nach § 6 NoVAG, KFG und GebG, Stand 2026. Bemessungsgrundlage der NoVA ist der gemeine Wert ohne Umsatzsteuer (z. B. laut Eurotax), beim Kauf vom Händler der Nettopreis. Dazu kommt die Haftpflichtversicherung.
Schritt für Schritt zum österreichischen Kennzeichen
Auto auswählen und dem Verkäufer schreiben
Frag den Verkäufer über die CARSWAP-Nachrichten nach Vorgeschichte, Papieren und Zustand des Autos und lass dir die Fahrgestellnummer (FIN) geben.
Auto prüfen
Prüfe die Vorgeschichte anhand der FIN und lass das Auto vor der Zahlung möglichst in einer unabhängigen Werkstatt ansehen. Leiste keine Anzahlung für ein Auto, das du nicht selbst gesehen hast.
Kaufvertrag und Papiere
Schließe einen Kaufvertrag ab, am besten zweisprachig. Du bekommst den ungarischen Zulassungsschein (forgalmi engedély), den Typenschein (törzskönyv), alle Schlüssel und – falls vorhanden – das Serviceheft und das CoC-Papier.
Der Weg nach Hause
Du kannst das Auto mit einem Anhänger abholen oder – sofern es die Vorschriften erlauben – mit einem Überstellungskennzeichen nach Österreich überstellen. Kläre die Bedingungen vorher mit der Behörde und der Versicherung.
NoVA und Zulassung in Österreich
Lass das Auto in die Genehmigungsdatenbank eintragen, erkläre und bezahle die NoVA über FinanzOnline (Formular NoVA 2) oder beim Finanzamt, lass bei Autos ab 3 Jahren die § 57a-Begutachtung machen und schließ eine Haftpflichtversicherung ab; danach kannst du das Auto zulassen.
Die neuesten Autos aus Ungarn

BMW 3-as sorozat 320Ci
2002
HändlerBewertung des Verkäufers:1,0(1)






Häufige Fragen
Muss ich für ein Auto aus Ungarn Zoll zahlen?
Nein. Ungarn und Österreich sind Mitglieder der Europäischen Union, daher fällt für ein in Ungarn gekauftes Auto kein Zoll an. In Österreich zahlst du jedoch die NoVA.
Wie hoch ist die NoVA?
Sie hängt vom CO₂-Wert und von der Rechtslage bei der Erstzulassung in der EU ab; bei Gebrauchtwagen werden Malus und Abzugsposten nach dem Alter aliquotiert. Den CO₂-Wert findest du im ungarischen Zulassungsschein (Feld V.7) oder im CoC-Papier. Bei jedem Inserat aus Ungarn rechnet dir der NoVA-Rechner den Betrag aus.
Muss ich in Österreich Umsatzsteuer zahlen?
Bei einem Gebrauchtwagen nicht. Erwerbsteuer von 20 % fällt nur bei einem Neufahrzeug an: höchstens 6.000 km Laufleistung oder höchstens 6 Monate seit der Erstzulassung. Beim Kauf vom Händler in Ungarn enthält der Preis meist die ungarische Umsatzsteuer.
Welche Papiere bekomme ich vom Verkäufer?
Den Kaufvertrag, den ungarischen Zulassungsschein (forgalmi engedély), den Typenschein (törzskönyv) und alle Schlüssel. Falls vorhanden, lass dir auch das Serviceheft und das CoC-Papier geben.
In welcher Währung sind die Preise?
Verkäufer in Ungarn geben den Preis meist in Forint an; auf CARSWAP siehst du ihn auch in Euro, umgerechnet zum Tageskurs. Währung und Zahlungsart vereinbarst du mit dem Verkäufer.
Quellen: BMF – Normverbrauchsabgabe und Fahrzeugimport (bmf.gv.at), NoVAG und KFG (ris.bka.gv.at), oesterreich.gv.at. Die Angaben sind unverbindlich; Vorschriften und Gebühren können sich ändern.
